Kosten und Ablauf 

Gerne können Sie mich zur Vereinbarung eines ersten Vorgesprächs kontaktieren. Nutzen Sie dafür bitte das Kontaktformular oder meine Email-Adresse, Anrufe kann ich nur selten annehmen. 

Formal beginnt eine Therapie nach der probatorischen Phase, das sind in der Regel vier Sitzungen, in denen wir Informationen für den späteren Therapieantrag sammeln und gemeinsam entscheiden ob und wie lange die Therapie fortgeführt werden soll. Es wird dann ein Stundenkontinent bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt. 

Privat Versicherte

In der Regel können die Kosten für eine Therapie über Ihre Private Krankenkasse oder die Beihilfe abgedeckt werden. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie über die Einzelheiten Ihres Versichertenvertrages, insbesondere ob und in welchem Umfang Psychotherapie enthalten ist.

Es gilt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Die Therapiekosten werden nicht immer in voller Höhe erstattet - sodass sich ein Eigenanteil zwischen 10 und 50€ pro Sitzung ergeben kann. 

Die tatsächlichen Kosten werden transparent ausgehandelt und vertraglich festgelegt. 

Selbstzahler
*innen 

Sie haben die Möglichkeit die Kosten für eine Therapie selbst zu tragen. 

Auch hier gilt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Mein Honorar für eine 50-minütige Sitzung beträgt derzeit zwischen 118,04 € und 153,01 €.

Eine Sitzung für Paare kann zwischen 50 und 90 Minuten variieren. Für 50 Minuten wird nach GOP der 3.5-fache Satz von 153,01€ berechnet. 

Die tatsächlichen Kosten werden transparent ausgehandelt und vertraglich festgelegt. Ebenso werden Dauer und Frenquenz der Sitzungen individuell vereinbart. 

Gesetzlich Versicherte

Meine Praxis ist eine Privatpraxis und verfügt nicht über eine sogenannte Kassenzulassung.

Die Erstattung der Behandlungskosten durch Ihre gesetzliche Versicherung ist dennoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wenn Sie psychisch erkrankt sind, dringend und zeitnah einen Therapieplatz benötigen und keinen Platz im Kassensystem finden, kommt für Sie ggf. das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abschnitt 3 SGB V in Frage.

Im Rahmen eines Vorgesprächs kläre ich gern mit Ihnen, ob und wie eine Kostenerstattung möglich wäre. 

Versicherte bei der Bahn-BKK

Versicherte der Bahn-BKK können direkt in die vier probatorischen Sitzungen einsteigen, da ich einen Vertrag mit dieser Krankenkasse habe. Die Kosten für die Therapie werden  übernommen. 

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